Bei Neuzulassung können Sie den Kfz-Versicherer wechseln

Bei Neuzulassung können Sie den Kfz-Versicherer wechselnKfz-Versicherungen sind meist zum Jahresende kündbar. Wenn Sie ein neues Fahrzeug zulassen, dürfen Sie aber auch während des laufenden Jahres zu einem anderen Versicherer wechseln – egal ob Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen anschaffen. Mit der Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs endet der bestehende Versicherungsschutz, Sie können Ihren Neuen sofort bei einen günstigeren und leistungsstärkeren Anbieter ver­sichern.

Denken Sie daran: Bei der Auto­ver­si­che­rung ist der Preis zwar wichtig, aber nicht allein ausschlaggebend. Wenn Sie tatsächlich einen Versicherungsschaden haben, zählen vor allem verbraucherfreundliche Tarifbedingungen. In der Kfz-Haft­pflichtversicherung sollte die Deckungs­summe bei mindestens 100 Millionen Euro pauschal für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden liegen. Haftungssummen dieser Höhe reichen auch bei schwersten Per­sonenschäden aus und werden seit einigen Jahren von vielen Gesellschaften angeboten. Im Vollkaskoschutz sollte der Versicherer auch dann ohne wenn und aber zahlen, wenn Sie als Kunde Eigenschäden grob fahrlässig verursachen. Andernfalls bleiben Sie trotz Vollkaskopolice ganz oder teilweise auf Ihrem Schaden sitzen, wenn Sie etwa wegen erhöhter Geschwindigkeit auf regennasser Straße wegrutschen. Kundenfreundlich ist auch eine Rabattretterklausel im Vertrag, dann werden Sie nicht gleich beim ersten Schaden im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft. Einbaugeräte wie Radio und Navigation sollten bis mindestens 3.000 Euro im Kaskoschutz eingeschlossen sein.

Bei Wildunfällen sollten Schäden durch Tiere aller Art versichert sein, sonst gibt es kein Geld, wenn Sie einem Hasen, Eichhörnchen oder Fasan ausweichen und einen Schaden am eigenen Wagen haben. Auch Marderbiss an Schläuchen und Kabeln sollte im Kaskoschutz einbegriffen sein. Wenn Sie ein neues Fahrzeug ver­sichern, sollte der Versicherer Schäden bis zu sechs Monate nach der Erstzulassung zum Neuwert statt zum geringeren Zeitwert ersetzen. Wer im Ausland öfter Mietwagen nutzt, muss darauf achten, dass seine heimische Kfz-Haft­pflicht eine so genannte Mallorcaklausel enthält, dann sind auch Unfälle mit dem Leihwagen haftpflichtversichert. Sie suchen eine erstklassige Kfz-Versicherung für Ihren Neuen? Fragen Sie jetzt Ihren Finanzexperten!